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Brandschutz1Fachartikel

Mehr Brandschutz mit halogenfreien Sicherheitskabeln und Leitungen

Die aktuelle Praxis zeigt, dass der Einsatz von halogenfreien Kabeln und Leitungen deutlich zunimmt. Wurden früher brandsichere Kabel vorzugsweise in öffentlichen Gebäuden eingesetzt, so werden heute solche sicheren Kabel auch in industriellen Anlagen jeder Art verwendet. Eigentlich logisch, denn alle wichtigen Funktionen der Systemsteuerungen bleiben in einer akzeptablen Zeitspanne erhalten. Das bedeutet Schutz von Leib und Leben sowie Einsparung von vielen Milliarden Euro Feuerschäden. Dennoch ist die Grauzone riesig und wie so häufig werden erst Maßnahmen ergriffen, wenn etwas Schlimmes passiert ist.



Kein Wunder, wenn beim neuen Berliner Großflughafen BER grundlegende Änderungen am Brandschutz-Konzept nötig sind, weil diesem Sicherheitsaspekt während der Planung zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde. Die Entrauchungsanlage mit ihren Kilometer langen Entrauchungskanälen hatte sich bei Tests als zu kompliziert erwiesen. Nun soll die Anlage anders als bisher vorgesehen auch einzelne Geschosse des Terminals gesondert erfassen. Flughäfen sind im Sinne der „Baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“ besonders gefährdet. Schließlich möchten die Betreiber keinen zweiten Großbrand haben, wie er beim Düsseldorfer Flughafen 1996 verursacht wurde. Viele Brandopfer starben damals an Rauchvergiftungen, verursacht durch die gewaltigen Ausmaße gefährlicher Rauchentwicklung.

Das ist auch die Ursache bei 95 Prozent der jährlich 600 Brandopfer überhaupt in Deutschland, bei denen aufgrund starker Rauchentwicklung Tod durch Ersticken festgestellt wird. Auch wenn die Zahl der Brandtoten hierzulande erfreulicherweise etwas rückläufig ist, sollte die Bedeutung des Brandschutzes nicht vernachlässigt werden. Besonders gefährlich sind bei einem Brand immer die entstehenden toxischen und korrosiven Gase. Ein zeitgemäßer Brandschutz ist auch unter diesen Aspekten nicht nur kompliziert und kostenaufwendig, sondern erfordert zudem eine zukunftsorientierte Vorgehensweise.

Analysiert man die gesetzliche Grundlage nach DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" stellt sich die Frage nach der Bedeutung der verwendeten Werkstoffe der im Bau befindlichen Anlagen wie Inventar, Ausstattung, Möbel, Bodenbeläge sowie Kabel und Leitungen. Gerade das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen in Gebäudeinstallationen sowie großen Steuerungsanlagen ist von großer Bedeutung. Dabei sind folgende Faktoren besonders wichtig: Entflammbarkeit und Brandfortleitung, Folgeschäden durch Entstehung korrosiver und toxischer Gase und die Rauchentwicklung.

Halogenfrei, schwer entflammbar und selbstverlöschend

Teilweise ist für Kabel der Bestandteil von Halogenen von Vorteil. Die sogenannten "Salzbildner" sind die Elemente Fluor, Chlor, Brom und Jod. Für Kabel und Leitungen sind Fluor und Chlor als Atome in den Kunststoffmolekülen wie Fluor-Kunststoffe oder PVC von Bedeutung beziehungsweise Brom als Bestandteil von Flammschutzzusätzen. Bauteile aus nicht halogenfreien Werkstoffen zeigen damit ein verbessertes Brandverhalten. Sie sind schwer oder nicht entflammbar und weitgehend selbstverlöschend. Der erhebliche Nachteil solcher Werkstoffe besteht darin, dass sich die frei werdenden Chlor- bzw. Fluoratome mit Wasserstoff aus dem zersetzten Kunststoff bzw. aus der vorhandenen Luft zu Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff verbinden.

Diese Verbindung ist höchst korrosiv und toxisch. Daher empfiehlt sich der Einsatz halogenfreier Werkstoffe. Denn bei Bränden sind neben den gefährlichen toxischen Gasen für die betroffenen Menschen häufig die Korrosionsschäden höher als die eigentlichen Brandschäden. Der GDV berichtet von einer stark gestiegenen Anzahl  materieller Schäden durch Feuer und Rauch in der Höhe von jährlich 800.000. An die Versicherten werden mehr als drei Milliarden Euro Schadensersatz gezahlt. Sicherlich ergeben sich viele kleine Feuerschäden, aber auch viele brandbedingte Großschäden (größer  500.000 Euro) mit vier bis fünf Millionen Euro Schadenssumme. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei Verbrennungen aller Art Kohlendioxid und Kohlenmonoxid gebildet werden. Gerade Kohlenmonoxid ist äußerst gefährlich, denn schon geringe Konzentrationen können zum Tode führen.

Bei halogenfreien Kabeln bestehen die Isolier- und Mantelwerkstoffe aus Polymeren auf Basis reiner Kohlenwasserstoffe. Bei deren Verbrennung entstehen keine korrosiven oder toxischen Gase sondern nur Wasserdampf und Kohlendioxid. Die halogenfreien Polymere sind jedoch leicht brennbar und nicht selbstverlöschend. Halogenfreie Kabel für Sicherheitsanforderungen müssen aber schwer entflammbar und selbstverlöschend ausgeführt sein. Das setzt HELUKABEL durch die Zugabe von Spezialpolymer-Mischungen um, die einen erheblichen Prozentsatz an Flammschutzmitteln enthalten. Durch die zusätzliche Verwendung stützender Bänder und Füllgarne aus Glasgewebe, Glimmer und ähnlichen Werkstoffen lassen sich mit eigens darauf abgestimmten Kabelzubehörteilen Funktionserhalte wie nach E 90 (Funktionserhalt von 90 Minuten nach DIN 4102 Teil 12) realisieren.

Zahlreiche Regelwerke für den Brandschutz

Die halogenfreien Kabel  und Leitungen von HELUKABEL bestehen aus Polymeren auf der Basis reiner Kohlenwasserstoffe. Sie entwickeln im Brandfalle keine gefährlichen korrosiven Gase. Begriffe und Prüfungen wie "Rauchdichte", "schwer brennbar", „keine Brandfortleitung“, "selbstverlöschend", "flammwidrig", "Korrosivität" und "Brandlast" sind wichtige Voraussetzungen bei allen halogenfreien Kabeln des Anbieters. Es gibt zudem zahlreiche Vorschriften, Normen, Gesetze und Kabelprüfungen, die erfüllt werden wie die DIN VDE 0100-718, DIN EN 60332/61034/50267/50399, StGB § 319 Baugefährdung (1), DIN 4102, DIN VDE 0472 etc. HELUKABEL berücksichtigt diese Vorschriften und erfüllt auch die Anforderungen „für das Errichten von Niederspannungsanlagen von baulichen Anlagen für Menschenansammlungen und für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“.

Funktionserhalt auch im Brandfall

Ein sehr wichtiger Begriff zum Schutz von Leib und Leben ist der Funktionserhalt bei beispielsweise halogenfreien Kabeln nach der Prüfnorm DIN 4102 Teil 12/DIN VDE 0472 Teil 814. Der Funktionserhalt bei Flammeinwirkung von Kabel und Leitungen sagt aus, in welcher Zeitspanne ein dem Feuer ausgesetztes Kabel elektrisch funktionstüchtig bleiben muss.

Maßgebend sind hier „bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“. Diese Vorschrift ist eigentlich auf alle Bauten anzuwenden, in denen sich Menschen aufhalten. Dennoch stehen besonders öffentliche Gebäude wie Flughäfen, Krankenhäuser, Kindergärten, Messehallen, Stadien und Rathäuser im Vordergrund. Nicht zu vergessen sind Arbeitsplätze, Gebäude mit Wohnungen, Wohnanlagen, Restaurants, Gasthäuser, Hotels und sämtliche gewerbliche Gebäude.

Anlagen, die zu „Intelligente Gebäudesystemtechnik“ und „Elektronische Automatisierung“ zählen, erfordern den Einsatz von halogenfreien Kabel und Leitungen in sämtlichen Steuerungen, die für eine sicherheitsrelevante Stromversorgungen mit den entsprechenden Funktionen eingesetzt werden. Das wiederum bezieht sich auf alle Gebäude mit Industrieanlagen, Gebäude der Wirtschaft, öffentliche Gebäude, kommunale Gebäude, Neubauten und Sanierungen, Wohngebäude und nicht zuletzt private Gebäude.

Bedingt durch die analoge und digitale Vernetzungen weltweit hat sich ein „Halogenfreier Standard“ entwickelt.

Bilder:

(Bild oben): Halogenfreie Sicherheitskabel und Leitungen helfen solche Großbrände zu verhindern.

 

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Brandprüfung gem. DIN VDE 0482-332-1-2 / IEC 0332-1 bei HELUKABEL im Werk Windsbach: Im Bunsenbrennertest wird eine JZ-HF Datenleitung für den Schleppketteneinsatz getestet.

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Test der halogenfreien MEGAFLEX 500-C in einer Brennkammer gem. VDE 0482-332-3 / IEC 60332-3

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Das halogenfreie  Sicherheitskabel NHXCH-FE 180/E 90 mit Isolationserhalt 180 Minuten nach DIN VDE 0472 Teil 814 und Funktionserhalt 90 Minute n nach DIN VDE 0472 Teil 12

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Funktionserhalt nach DIN  4102 Teil 12: Brandprüfung in einem großen Brandraum einer kompletten Kabelinstallation einschließlich der benötigten Verlegebauteile wie  Schellen, Tragevorrichtungen, Halterungen, Dübel etc. Bild links vor, Bild rechts nach der Brandprüfung.


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Kontakt:

HELUKABEL GmbH
Dieselstraße8-12
71282 Hemmingen

Tel.: 07150/9209 339, Fax: 07150/9209 5339

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Web: http://www.helukabel.de

 

Bei Veröffentlichung erbitten wir je ein Belegexemplar. 

 


Pressebüro: Presse Service Büro GbR, Staffelbergstraße 12B, 91077 Neunkirchen am Brand, Tel.: 09134/708 2262